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E-Commerce / Electronic CommerceE-Commerce, eCommerce, Electronic Commerce, M-Commerce, mCommerce, E-Cash, Electronic Cash, Electronic Banking, HBCI, Homebanking, Secure Transaction Protokoll, EDI, EDIFACT, Internet, INTERNET-Billing, Electronic-payment-Systemen, Shopping, SET, Setco

    


 
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B2B
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E-Cash /  Electronic Cash
E-Commerce / Electronic Commerce
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Secure Transaction Protokoll (SET)
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Bücher und
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Vorbemerkungen (Zitate zum Thema):
  • "Dem E-Commerce fehlen die Gerüche, die Klangkulissen, die Tiefe des Raumes, das Bad in der Menge, die quirlige Atmosphäre." (Stephan Grünewald. Diplom-Psychologe des Kölner Instituts Rheingold)
  • "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." (Bertolt Brecht)
  • "Je mehr die Internet-Wirtschaft wächst, desto mehr Gesocks tummelt sich in der digitalen Welt." (Christopher Fischer, Hacker-Jäger von der Firma "Die Jäger" )
  • "Die Party ist nicht vorbei, doch der größte Teil des Kuchens und die Eiscreme sind schon weg." (Robert Reich, Ex-US-Finanzminister, zum Geschäft mit dem Internet)
  • "'e' steht nicht für 'ersetzt'." (Bernd Lehmkuhl, Leiter New Media bei der AXA Colonia)

Das englische Wort E-Commerce (electronic commerce / elektronischer Handel) steht für eine online-/ internet-gerechte Steuerung wirtschaftlicher Abläufe. Es bedeutet das Kaufen und Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen über Datennetze. Die elektronischen Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen und ihren Lieferanten werden als E-Business bezeichnet.

Für Unternehmen ergeben sich aus E-Commerce enorme Einsparungspotenziale bei den Kosten. Durch eine Verknüpfung der Rechnersysteme von Lieferanten und Kunden können Materialien etwa erst dann automatisch bestellt werden, wenn sie wirklich gebraucht werden, es entfallen Lagerkosten. Voraussetzung dafür sind allerdings Standards, die alle Computer beim Datenaustausch verstehen, sowie sichere Übertragungswege. Für die Glaubwürdigkeit und die Vertragsfähigkeit von Dokumenten spielt dabei die elektronische Unterschrift (digitale ID) ein große Rolle. Der transparente Markt erlaubt es zudem, Angebote und Preise zu vergleichen.
 


 
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Moderner Rechtsrahmen für E-Commerce in Deutschland - Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr tritt in Kraft

Am 20.12.2001 trat das Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft. Es enthält wichtige Änderungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenden Überarbeitung des Rechts für die Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem die Bundesregierung einen modernen Rechtsrahmen für diesen innovativen Wirtschaftssektor anstrebt. Hierzu zählt neben dem EGG z. B. auch das Signaturgesetz und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht, aber auch die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabenverordnung.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller hierzu: 'Das neue Gesetz schafft ein innovationsförderndes Klima für die Wirtschaft und schützt gleichzeitig die Verbraucher - beides sind wichtige Voraussetzungen für mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum.'

Das EGG setzt zunächst den wesentlichen Teil der E-Commerce-Richtlinie in Deutschland um. Mit dem Herkunftslandprinzip gilt für in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot ihrer Dienste im gesamten Binnenmarkt. Die Verbraucher können sicher sein, im elektronischen wie im traditionellen Geschäftsverkehr die gleichen rechtlichen Standards vorzufinden. Darüber hinaus wurde die in Deutschland bisher schon geltende Zulassungsfreiheit und Haftungsprivilegierung für Diensteanbieter gemeinschaftsweit vereinheitlicht: Diensteanbieter werden auch in Zukunft von der Verantwortung für Vorgänge freigestellt, die sie nicht kennen und technisch nicht beeinflussen können.

Gleichzeitig modernisiert das EGG den elektronischen Mediendatenschutz für Teledienste. Der Datenschutz ist ein herausragender Wettbewerbsfaktor und Qualitätserweis für die Unternehmen und eine essentielle Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher in die neuen Dienste. Das TDDSG schafft die Voraussetzungen, unter denen Anbieter von Telediensten die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer in fairer Weise wirtschaftlich nutzen können. Die neuen Bestimmungen dienen der Klarstellung und einem transparenteren Aufbau des Gesetzes und werden zu einer besseren Handhabung des Gesetzes führen. Insbesondere werden die Instrumente für eine elektronische Einwilligung des Nutzers in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten so gestaltet, dass eine breite Anwendung dieses Instruments im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet wird.

Das EGG folgt der Reform des Rechts der elektronischen Signaturen, das die Voraussetzung für einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr bildet. Es wurde mit dem neuen Signaturgesetz und der neuen Signaturverordnung europaweit vereinheitlicht. Zugleich wurden die Formvorschriften des Privatrechts so angepasst, dass mit Hilfe einer gesetzlichen elektronischen Signatur auch rechtsverbindlich gehandelt werden kann. Damit ist eine rechtliche Gleichbehandlung des elektronischen Geschäftsverkehrs gegenüber der traditionellen Schriftform sichergestellt.

In naher Zukunft wird darüber hinaus auch der Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen Bereich möglich sein. Damit wird dem Bürger ermöglicht, auch mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren. Dies wird eine Vielzahl von Behördengängen entbehrlich machen.

Um den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu bringen, ist auch die Eigenverantwortung der Wirtschaft zunehmend gefordert, z. B. durch Gütesiegel, Verhaltenskodizes und Verfahren zur alternativen Streitschlichtung.

B2B Bücher zum Thema

Abkürzung für "Business-to-Business" - gemeint ist der Handel zwischen Unternehmen • Die Vernetzung mit Zulieferern, Kunden und Transporteuren bietet den Unternehmen erhebliche Kostenvorteile. Preise für Waren und Dienste können weltweit abgeglichen werden. Lagerbestände werden erst gefüllt, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig werden Herstellungs- und Vertriebsprozesse beschleunigt und Beschaffungs-, Lager-, Personal- und Informationskosten gesenkt.

Die Investmentbank Goldman Sachs erwartete Ende 1999 einen Anstieg der B2B-Geschäfte von 114 Milliarden Dollar (219 Mrd DM / 111,8 Mrd Euro) im Jahr 2000 auf 1,5 Billionen Dollar bis 2004. Das US- Marktforschungsunternehmen Forrester Research prognostiziert sogar alleine für Europa bis 2004 Internetgeschäfte für 1,6 Billionen Dollar. Dagegen wirkt das Potenzial des in der Öffentlichkeit viel beachteten Online-Geschäfts mit Privatkunden winzig: Bis 2003 soll es nach einer IBM-Studie weltweit nur auf 43 Milliarden Dollar wachsen.

E-Commerce und insbesondere B2B können die wirtschaftlichen Abläufe revolutionieren. Im Idealfall wird der Marktzugang zu Angeboten und Ausschreibungen für alle Firmen gleich. Voraussetzung dafür sind allerdings Programmstandards, die alle Computer beim Datenaustausch verstehen, sowie sichere Übertragungswege. Für die Vertragsfähigkeit von Dokumenten spielt dabei die elektronische Unterschrift ein große Rolle. Und die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen muss auch im Internet garantiert werden.

B2C

Abkürzung für "Business to Customer" oder  "Business to Consumer" • Fachbegriff, der in der E-Commerce-Branche eine Geschäftsverhältnis mit einem Endkunden bzw. Konsumenten / Verbraucher beschreibt.

CEPS

Abkürzung für "Common Electronic Purse Specifications" • Die elektronische Geldbörse wird bald Realität. Ein weiteres Mosaiksteinchen stellte dazu am 30. Dezember 1998 eine Gruppe von Firmen mit einen gemeinsam entwickelten Standard für die Smart-Card-Technik, die Common Electronic Purse Specifications (CEPS), vor. Elektronische Geldbörsen sind kleine Programme, die auf einer Smart-Card - z.B. Eurocheck-Karte mit Chip - ablaufen und mit denen sich Geldbeträge auf Chipkarten speichern lassen. Man kann damit telefonieren und im Internet sowie in entsprechend ausgerüsteten Geschäften einkaufen. Viele Unternehmen setzen auf die neue Zahlungsform. Zum Beispiel plant Microsoft ein Betriebssystem für Smart Cards. Bislang konnten sich die elektronischen Geldbörsen jedoch nicht durchsetzen, weil ein gemeinsamer Standard für die konkurrierenden Geldinstitute fehlte. Seit Mastercard seine Unterstützung für die Visa-Spezifikation CEPS zugesagt hat, ist ein weltweiter Standard in greifbare Nähe gerückt.
 


 
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E-Cash /  Electronic Cash

Oberbegriff für den elektronischen Zahlungsverkehr im Internet und in Online-Diensten. Einen allgemeinen Standard für Zahlungsmodalitäten gibt es bisher nicht, er ist jedoch in Entwicklung.

Zahlungssystem, das künftig in Online-Diensten und dem Internet eingeführt werden soll und dem Prinzip der Kreditkarte ähnelt. Für eine bessere Vermarktung via INTERNET wurde das elektronische Geld entwickelt, das sich aber aus Akzeptanzgründen und wegen eines ungewissen Sicherheitsstandards bisher nur schwer durchsetzen konnte.

E-Commerce / Electronic Commerce Bücher zum Thema Software zum Thema

Allgemeine Bezeichnung für über Datennetze abgewickelten Geschäftsverkehr • Darunter fallen Warenbestellungen über das Internet ebenso wie der Kontakt zwischen einzelnen Firmen. E-Commerce bietet vor allem drei Vorteile:

  • er kombiniert verschiedene Wertschöpfungsketten,
  • beschleunigt Abläufe durch verbesserte Kommunikation und
  • steigert damit die Effizienz.

Um auch interne Anwendungen wie Intra- oder Extranets zu berücksichtigen, wird oft auch der erweiterte Begriff Electronic Business verwendet.

Zur Weiterbildung für Internet-Shopper bietet das "Electronic Commerce Info NRW" seit dem 12. Februar 1998 ordentliche Informationen rund um den Electronic Commerce. Außerdem werden Kontakte zwischen Unternehmen und kompetenten Ansprechpartnern vermittelt. Die kompetente Unterstützung in diesem neuen Geschäftsfeld ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten und reicht von aktuellen Nachrichten über Grundlagen bis hin zu Vertriebstips für Spezialartikel.
Betreut wird die Website u.a. vom Dortmunder Forschungsinstitut für Telekommunikation. Sie ist aber auch für ganz "normale" Surfer interessant: www.electronic-commerce.org

Bereich B2B - Schauen aber nicht kaufen/bestellen
(Meldung von Comcult / emarket online vom 28. April 2001)

Die weitreichenden Möglichkeiten des World Wide Webs werden in Deutschland im B2B-Bereich leider nur kläglich genutzt. Allein bei Auftragsabschlüssen hat das Netz im Vergleich zum Telefon und Fax keine Chance. Die im Auftrag des Brancheninformationsdienstes "Wer liefert was?" von Emnid durchgeführte Umfrage unter 200 Firmen zeigt die erschreckende Bilanz:

  • 78 Prozent der Firmenbestellungen werden per Fax erledigt,
  • 10 Prozent über das Telefon und
  • der verschwindend geringe Anteil von einem Prozent via Internet bzw. drei Prozent über E-Mail.

"Gucken aber nicht kaufen" ist bei deutschen Unternehmen angesagt, denn mehr als drei Viertel der Befragten nutzen das Internet sehr wohl zur Beschaffung von gezielten Produktinformationen. Woran liegt es, daß "Das Internet Schaufenster ist, nicht Marktplatz"? Die Gründe sind im Großen und Ganzen sehr trivial:

  • 65 Prozent der Entscheider begründeten ihr Handel mit dem Fehlen von schriftlichen Belegen.
  • Der zweit häufigste Grund (33 Prozent) lag in der Macht der Gewohnheit: "Online ist nicht üblich".

Eigentlich ein trauriges Fazit, wo doch 94 Prozent der befragten Betriebe angaben, online vernetzt zu sein.
 

Neuer Forrester-Report - B2B-Marktplätze im Härtetest:
B2B-Marktplätze stehen auf schwachen Beinen

(Meldung vom 30. Januar 2001)

72% der Marktplätze im deutschsprachigen Raum vertrauen auf Transaktionsgebühren als Umsatzquelle, aber nur 41% von 64 befragten Marktplätzen erschließen sich neue Einnahmequellen durch das Angebot von Zusatzdienstleistungen. Dies ist eines der Ergebnisse des neuen Forrester Reports "B2B-Marktplätze im Härtetest". In einem mehrstufigen Benchmarkingprozess wurden 201 Marktplätze erfasst und 66 davon näher analysiert Die Untersuchung bezog Marktplätze ein, die im deutschsprachigen Raum über eine physische Präsenz verfügen.

Die starke Fokussierung der B2B-Marktplätze auf Einnahmen aus der reinen Marktplatztätigkeit ist eine wenig erfolgversprechende Zukunftsstrategie. Aufgrund des Gründungsbooms im Jahr 2000 wird der Wettbewerb zwischen den Marktplätzen stark ansteigen. Durchsetzen kann sich nur, wem es gelingt relativ schnell viel umgesetztes Volumen auf dem Marktplatz zu erzeugen. Insgesamt wird jedoch die reine Funktionalität der Marktplatzplattform zu einer Standardleistung, die mit abnehmenden Erträgen einhergeht. Die Kunden verlangen auf Dauer nicht nur Preisvorteile, sondern eine radikale Vereinfachung ihres Einkaufsprozesses. Dafür genügt es nicht, die reine Transaktionsplattform zur Verfügung zu stellen. Marktplätze müssen daher versuchen neue Umsatzquellen zu finden, die ihr Erlösmodell auf mehrere Standbeine verlagert.

Die wichtigste Möglichkeit das Geschäftsmodell zu erweitern und gleichzeitig die Kunden umfassend zu bedienen ist die Erweiterung des Geschäfts um ein breites Dienstleistungsspektrum. Dabei sind Dienstleistungen rund um die Finanzierung, die Anbindung der IT-Systeme der Kunden an den Marktplatz sowie branchenspezifische Informationen von besonderem Wert. Damit gelingt es den Marktplätzen nicht nur die Kunden besser zu binden, sondern auch durch Provisionen von Partnern neue Einnahmequellen zu aktivieren.

Den Konsolidierungsprozess wird bestehen, wer sein Angebot durch zusätzliche Dienstleistungen differenziert. Eine faires Honorar für diese Dienste, das keine Umgehungsreaktionen hervorruft, ist die Gewinnerstrategie auf dem Weg zu Plattformen mit weit gefassten Leistungsangeboten. Nur wer die Schwachstelle zu eng definierter Erlösquellen umgehend beseitigt, sichert sich die Zukunftsperspektiven.
 

E-Geld wird in Europa offizielles Zahlungsmittel
(Meldung vom 9. November 2000)

Die EU-Kommission hat im November die Richtlinie über "E-Geld-Institute" respektive "E-Money-Institutions" im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit tritt die Richtlinie zum elektronischen Geld in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen nun E-Geld bis 27.April 2002 genehmigen.

Ziel des Gesetzes ist eine harmonische gemeinschaftsweite Entwicklung der Aktivitäten von Kreditinstituten auf dem Gebiet der Ausgabe elektronischen Geldes. Da es eine Reihe von Nur-Internetbanken gibt, will die EU mit dem Gesetz Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Emittenten von elektronischem Geld,auch in Bezug auf geldpolitische Maßnahmen vermeiden.

Die Texte der deutschen Fassung liegen zum Download bereit:

In den USA fehlen mehr als eine Milliarde Mark
an Mehrwertsteuer aus dem Einzelhandel im Internet
(Meldung der E-Commerce Times vom 25. Februar 2000)

Der Umsatz des US-Einzelhandels im Internet stieg 1999 auf 26 Milliarden Mark. Die Regierung konnte aber die Steuer aber nicht einziehen, so Forrester Research. Und bis 2004 soll der Umsatz bis auf 368 Milliarden Mark ansteigen. Diese Voraussage hat die Debatte über Versteuerung im Internethandel intensiver gemacht, sagte James McQuivey von Forrester. Die fünf Bundesstaaten mit der größten Bevölkerung haben den größten Verlust:

  • Kalifornien verlor 1999 147,6 Millionen Mark Steuergelder,
  • Texas 104 Millionen Mark,
  • Florida 60,6 Millionen Mark und
  • New York 53 Millionen Mark.

Diese Statistiken werden wahrscheinlich die Position der Gouverneure bezüglich der Steuern im Internet bestärken. Auch Forrester Research hat eine Position in der Debatte eingenommen. Der Analyst Steven J. Kafka, der Forrester vertritt, argumentiert: "Verkäufe über das Internet, aus einem Katalog und auch die, die im ´physischen Handel´ stattfinden, sollten alle gleich besteuert werden - die Steuer sollte nur davon abhängig sein, wo der Verbraucher sich befindet." Kafka fügte hinzu, dass die neue Technologie Unternehmen erlaubt, viel leichter die Steuern einzuziehen, und dass neue Abgaben die Verbraucher nicht davon abhalten werden, im Internet einzukaufen.
 

 
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M-Commerce Bücher zum Thema

Abkürzung für "Mobile Commerce" • Als Basis für diese Entwicklung vom E-Commerce zum Handy-basierten M-Commerce (Mobile Commerce) dient das Wireless Application Protocol (WAP). Das Protokoll erlaubt die Übertragung von Internet-Seiten im WML-Format. Diese stammen entweder von WAP-Servern mit eigenen Inhalten oder werden über WAP-Gateways aus bestehenden HTML-Seiten erzeugt. Neben der reinen Informationsbereitstellung ist auch geplant, Finanztransaktionen vom Handy aus zu ermöglichen. Die Sicherung der Datenübertragung wird durch die Integration von WTLS in den WAP-Standard erreicht: Die Informationen gelangen verschlüsselt vom Handy zum Rechenzentrum. Auf der CeBIT 2000 stellten zahlreiche Aussteller ihre WAP-Lösungen für den M-Commerce vor:

M-Commerce entpuppt sich als Flop
(Meldung von VerbraucherNews.de vom 6.6.2001)

Nur mehr zwölf Prozent aller Handy-User planen in nächster Zeit mit ihrem Mobiltelefon einzukaufen. Im Vorjahr waren es noch 32 Prozent, die mittels WAP-Handy auf virtuelle Einkaufstour gingen. Dies zeigt eine Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney www.atkearney.com und des Judge Institute of Management Studies der Universität Cambridge www.jims.cam.ac.uk.

Die größten Hemmschwellen im M-Commerce seien zu wenig Angebote und Sicherheitsbedenken bei der Zahlungsabwicklung. Die hohen Erwartungen in den M-Commerce hätten sich bei weitem nicht erfüllt. Wenn das Thema M-Commerce "nicht ganz verpuffen und die Milliardeninvestitionen der vergangenen Jahre vergebens sein sollen", müssten die Anbieter rasch handeln und interessante Angebote bereitstellen, rät A.T. Kearney. Obwohl die Zahl der WAP-Handys weiterhin steige, sinke das Interesse am mobilen Internet-Einkauf. Schon frühere Studien hätten bewiesen, dass die Nachfrage beim mobilen Einkauf abnimmt. Für die aktuelle Studie wurden insgesamt 1.600 Handy-Nutzer in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Finnland, Japan und den USA befragt.
   

Mobile Brokerage über WAP
(Meldung vom 2.3.2000)

Der Vorteil des mobilen Online-Banking liegt in der schnellen Reaktionsmöglichkeit auf aktuelle Informationen. Die Firma "XCOM" entwickelte für den Online-Broker "ConSors" eine WAP-Lösung für den mobilen Aktienhandel. Mit dem "WAP-Broker" hat der Kunde jederzeit Zugang zu seinem Konto bzw. Wertpapierdepot und kann sich unabhängig von seinem Aufenthaltsort über die aktuellen Börsenkurse informieren. Um ein Konto einzurichten, muss der Privatanleger zunächst seine Mobil-Telefonnummer über das Internet freischalten. Bei jedem weiteren Zugriff auf den "WAP-Broker" ist die Eingabe der fünfstelligen PIN-Nummer ausreichend. Einen ähnlichen Dienst bietet die "Deutsche Bank" in Zusammenarbeit mit "Nokia" an. In Zukunft soll die Technologie nicht mehr nur auf den Aktienhandel beschränkt bleiben, sondern auch die Buchung von Flug- und Veranstaltungstickets ermöglichen.
 

Zukunft: Internet aus der Jackentasche
(Meldung vom 24.2.2000)

24 Milliarden Euro sind in diesem neuen Marktsegment im Jahr 2003 in Europa umsetzbar. Damit ist M-Commerce einer der erfolgversprechendsten Trends des Internethandels. Via Handy - also unabhängig von Zeit und Ort - möchte der Kunde künftig seine Geschäfte und Einkäufe erledigen können. Das ergab eine Untersuchung der Mummert + Partner Unternehmensberatung. Schon jetzt (Frühjahr 2000) gibt es beinahe doppelt so viele Handybesitzer wie Internetnutzer in Deutschland (Ende 1999 verfügten mehr als 20 Millionen Deutsche über ein Handy, aber nur etwa 12 Millionen besaßen einen Internetzugang). Doch dieses gewaltige Kundenpotenzial nutzen die Unternehmen bisher kaum: Nur vereinzelt bieten sie Produkte und Dienstleistungen über M-Commerce an.

Bankgeschäfte, Börse, Einkaufen - alles kann künftig von der Bushaltestelle oder auch vom Bett aus mit wenigen Tastendrücken erledigt werden, dem WAP-Handy sei Dank. Der Webzugang für unterwegs macht dem großen Bruder Computer immer stärker Konkurrenz. Der große Vorteil von WAP-fähigen Handys gegenüber dem sperrigen Computer: Sie sind transportabel und passen in jede Jackentasche.

Schon bald dürfte M-Commerce aus dem Schatten des E-Commerce heraustreten. Die Zahl der potenziellen M-Commerce-Kunden wächst stark. Doch Angebote sind derzeit noch dünn gesät. Gerade mal 4 Millionen Euro werden derzeit mit M-Commerce am europäischen Markt erwirtschaftet. Fazit: Die Unternehmen hinken den Kundenbedürfnissen hinterher.

Secure Transaction Protokoll (SET)

Ein Industriestandard für Zahlungen per Kreditkarte über das WWW mit zertifizierten digitalen Unterschriften (digital signatures), die die Identität der Parteien der Transaktion bestätigen.

Der SET-Standard wurde in Zusammenarbeit von Mastercard, Visa und verschiedenen Banken vor 15 Monaten entwickelt. Zur Zeit (Mitte 1998) durchläuft das neue System verschiedene Tests, um perfektioniert zu werden.

Microsoft setzt beim Online-Zahlungsverkehr nun doch auf das SET-Protokoll (Meldung - Mitte 1998). "Mit der Teilnahme eines Marktführers wie Microsoft sind wir unserem Ziel sehr nahe gekommen, SET als einheitlichen Industrie-Standard für Online-Commerce zu etablieren", so Art Kranzley, Senior Vice President eCommerce von Mastercard.
 


 
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Setco

Unter dem Namen "Setco" haben sich vier Kreditkartenanbieter zusammengeschlossen, um gemeinsam für eine rasche Verbreitung von Produkten auf Basis des Secure-Electronic-Transaction-Standards (SET) zu sorgen. Beteiligt sind American Express, Mastercard, Visa und die japanische JCB. Gemeinsam wollen die "Großen Vier" für Kompatibilität bei der verwendeten Software sorgen und die Produkte von Drittanbietern zertifzieren. Der SET-Standard arbeitet mit verschlüsselten Datenübertragungen und digitalen Zertifikaten zum Übertragen von Kreditkarteninformationen. Alle Spezifikationen im Überblick: www.setco.org/set_specifications.html

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