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http://www.myGLOSSAR.de/glossar/amglos_1.htm |
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Bundesrat
beschließt umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur
Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und
0900er-Mehrwertdiensterufnummern Zunächst begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Einleitung gesetzgeberischer Schritte in diesem Bereich, gleichzeitig weist er jedoch auf gravierende Lücken hin, die der Gesetzentwurf bisher noch enthält. So lasse er Maßnahmen vermissen, die Schäden bei Verbrauchern bereits von vorn herein ausschließen oder aber bereits entstandene Schäden zu erstatten helfen. Beanstandet wird vom Bundesrat ferner, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Nummerentzug oder zur Abschaltung der Rufnummer selbst bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung als bloße Kann-Vorschrift ausgestaltet ist. Der Ausschluss von einer weiteren Nutzung müsse vielmehr zwingend vorgeschrieben werden. Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass bereits jetzt erkennbar sei, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern auch auf andere Rufnummerngassen verlagert werde. Deshalb sollen auch für andere Rufnummerngassen, das heißt nicht nur für 0190-er und 0900-er Nummer, geeignete Regelungen getroffen werden. Daher sollen alle Anwählprogramme der Registrierungspflicht unterliegen, unabhängig davon, in welcher Nummerngasse sie eingesetzt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Höhe möglicher Geldbußen sowie zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten überprüfen, insbesondere für Verstöße gegen die Auskunftspflicht gegenüber dem Zuteilungsnehmer und die Angabe von Preisänderungen während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes. Schließlich soll die Bundesregierung sich auch auf internationaler Ebene um einen entsprechenden Verbraucherschutz bemühen, da bereits heute zahlreiche Anbieter versuchen, ihre Dienste über ausländische Mehrwertrufnummern anzubieten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den seit
einiger Zeit festgestellten Missbrauch von 0190er- und
0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Mit dem Gesetzentwurf
soll die Rechtsposition des Verbrauchers gestärkt und sein hohes
finanzielles Risiko begrenzt werden. Die Vorlage sieht zunächst einen
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Regulierungsbehörde über
diejenigen vor, die Dienstleistungen über eine
0190er-Mehrwertdiensterufnummer anbieten. Alle
0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Januar 2003 genutzt
werden können, sollen in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde
erfasst werden. |
neue 0900er-Mehrwertnummern
ersetzen die 0190er-Nummern Seit dem 1. Januar 2003 sind die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zugeteilten 0900er Rufnummern freigeschaltet. Diese sollen bis Ende 2005 die derzeitigen 0190er Rufnummern ersetzen. Die 0900er Rufnummern werden einzeln - und nicht wie bisher bei den 0190er Rufnummern - in 1000er Blöcken vergeben. Das Entgelt für die neuen Rufnummern kann frei festgelegt werden. Der Verbraucher kann dann in der Regel anhand der Folgeziffern erkennen, welcher Inhalt sich hinter der Rufnummer verbirgt:
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... spezifizieren verschiedene LAN-Hardware-Typen:
siehe iLink
... kann alternativ zur DIN 277 zur
(Wohn-)Flächenberechnung eingesetzt werden
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siehe Modellbildung
Abkürzung für "to late for you" lautmalerisch zu verstehende Floskel
3DNow! ist eine Erweiterung der x86-Prozessorarchitektur von AMD (ähnlich wie MMX von INTEL), die deutlich gesteigerte Gleitkomma-Rechenleistung für die dreidimensionale (3D) Grafik- und Multimedia-Anwendungen auf gängigen PC-Konfigurationen unter Microsoft Windows bietet. Als Vorteile der 3DNow!-Technologie verspricht AMD verbesserte 3D-Leistung, Darstellung realitätsnaher und lebensechter 3D-Bilder und -Grafiken, erstklassige Ton- und Videowiedergabequalität sowie eine höhere Internet-Performance. Bei aller Begeisterung sollte beachtet werden, daß 3DNow! durch die jeweilige Software unterstützt werden muß, damit die Vorteile zum Tragen kommen.
siehe auch:
3D-Software-Schnittstelle (3D-API) von INTEL.
Abkürzung für "3D Studio" Mit 3D Studio MAX / 3ds max von Autodesk können aus dreidimensionalen CAD-Modellen photorealistische Bilder generiert werden.
Abkürzung für "3. Generation" bzw. "Third Generation" gemeint ist die dritte Mobilfunk-Generation:
siehe auch:
Eine Methode zur Kalibrierung des Digitizers
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Die "Dritte Stimme" ist eine Software, die Mitte 1999 für Wirbel sorgt. 3rd Voice ermöglicht WEB-Surfern beliebige Seiten mit Notizzetteln zu versehen und auf diese Weise zu kommentieren. Diese Kommentare sind nur für Surfer sichtbar, die 3rd Voice installiert haben, und können vom Betreiber der Site nicht beeinflusst werden. Einfach ausgedrückt, es wird eine Art Gästebuch installiert, dessen Einträge Sie zwar kontrollieren und zumindest teilweise auch kommentieren, aber nicht löschen können.
Ein Versuch im Juni 1999 mit dem Programm ergab nichts Aufregendes. Nur die ganz großen Sites wurden bisher mit Kommentaren versehen. Die bestehen überwiegend aus heißer Luft, Aussagen ohne Informationsgehalt auf unterstem Chat-Niveau mit bestenfalls einem Werbehinweis. Das aber mag sich mit der weiteren Verbreitung der Software ändern. Immerhin sind auch Varianten für Netscape Browser in Vorbereitung.
Für Webdesigner und Agenturen birgt 3rd Voice durchaus ein Gefahrenpotential. Die Auftritte Ihrer Kunden können mit missliebigen Zusätzen versehen werden. Eine Art Graffiti mit Geheimtinte. Das ideale Instrument für Cyber-Hooligans und virtuelle Krawallmacher. Gar nicht gut, wenn Kunden davon hören müssen, aber selbst nichts davon sehen können.
Dagegen hilft nur: 3rd Voice selbst installieren und regelmäßig auf Patrouille gehen. Oder entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen:
Im Rahmen einer Videobearbeitung wird in diesem Fall wird das Chrominanzsignal in jeder zweiten Zeile überhaupt nicht abgetastet, und in jeder ersten nur halb so oft wie das Luminanzsignal, was die Datenrate im Vergleich zur 4:2:2-Abtastung nocheinmal deutlich reduziert. Die 4:2:0 Abtastung wird im PAL-DV Standard verwendet. Daher benötigt Digital Video trotz einer 5:1 Kompression weniger Speicherplatz (ca.3,5 MB/sec) als das ähnliche MJPEG-Verfahren mit 4:2:2 Abtastung bei gleicher Kompression (ca. 4,4 MB/sec).
Im Rahmen einer Videobearbeitung wird in diesem Fall das Chrominanzsignal eines Videosignals (=Farbsignal, U+V) nur halb so häufig abgetastet wie das Luminanzsignal (=Helligkeit, Y). Da das menschliche Auge Farbveränderungen nicht so stark wahrnimmt wie Helligkeitsunterschiede, entstehen durch diese Signal-Behandlung gegenüber dem 4:4:4 Original meist keine sichtbaren Qualitätseinbußen. Jedoch reduziert sich die Datenmenge beträchtlich. Gute Video-Schnittkarten verwenden diese Abtastmethode; außerdem stellt dies die erste Stufe im Prozess der MJPEG-Komprimierung dar.
Abkürzung für "for free" lautmalerisch zu vorstehende Floskel
Abkürzung für "for you" lautmalerisch zu vorstehende Floskel
Die Standardisierungsvereinigung des US-amerikanischen Ingenieurverbands IEEE hat mit dem Standard IEEE 802.11 ein drahtloses Übertragungsprotokoll spezifiziert. Die Wireless LAN Association ( WLANA) hat dabei die Aufgabe, die Verbreitung des Standards durch Marketing- und Informationsaktivitäten zu unterstützen. Die Wireless Ethernet Compatibility Alliance (WECA) zertifiziert die Interoperabilität der 802.11-kompatiblen Geräte, die in diesem Zusammenhang auch unter dem Markennamen Wi-Fi (Wireless Fidelity) vermarktet werden.
Neben dem ursprünglichen 802.11-Standard existieren darüber hinaus einige Erweiterungen - darunter sind erwähnenswert:
802.11 setzt zwei Frequenzspreizverfahren ein. Zum einen kann im Rahmen eines Frequency Hoppings die Trägerfrequenz gewechselt werden. Zum anderen wird das Frequenzspektrum durch logische Verknüpfung der Daten mit einer hochfrequenten Bitfolge aufgespreizt. Dadurch sollen schmalbandige Störungen wirkungslos werden.
Mit 11 Mbps Bandbreite arbeitet(e) der erste auf breiterer Front etablierte WLAN-Standard, das IEEE 802.11 b-Funk-LAN, mit einer zum herkömmlichen Ethernet vergleichbaren Geschwindigkeit. Innerhalb von Gebäuden sind den Reichweiten je nach Beschaffenheit der Wände oder Decken aber Grenzen gesetzt. Gemäß dem Standard IEEE 802.11 b für Wireless-LANs bieten die meisten Produkte eine automatische Geschwindigkeitsreduzierung von 11 Mbps auf 5,5-/ 2-/1 Mbps sobald die Qualität des Funksignals nachlässt - man nennt das "automatic fallback".
siehe auch:
Cisco will die Entwicklung
drahtloser Netzwerke forcieren Cisco plant, sein Angebot in die Bereiche der drahtlosen Netzwerk-Technik und der Breitbandtechnik auszudehnen und möchte damit an Orte vordringen, an denen bisher keine Verbindungen hergestellt werden konnten. Mit dem kürzlich erworbenen Produkt "Aironet 350" wird es versuchen, eine drahtlose LAN-Lösung - eine über das Internet übertragene Verbindung, die auf dem drahtlosen Protokoll 802.11b basiert - für Krankenhäuser, Hotels, Fluggesellschaften und Bildungseinrichtungen auf den Markt zu bringen. Nach eigenen Angaben steht Cisco außerdem mit Herstellern über die Entwicklung eines Dual-Mode-Gerätes in Verhandlung, das Daten sowohl über die 802.11b-LAN-Technik als auch über 3G-Netzwerke übertragen soll, die über eine größere Reichweite verfügen. Die University of North Carolina hat bereits ein drahtloses Netzwerk von Cisco installiert, das, laut der Rektorin des IT-Fachbereichs Marian Moore, die architektonischen Gegebenheiten des Universitätscampus bewahrt. Cisco entwickelt außerdem derzeit die Long-Reach-Ethernet-Technik (LRE), die einzelne Gebäude oder auch Gebäudekomplexe, die bislang nicht aufgerüstet werden konnten, mit einem Breitbandzugang versorgt. LRE überträgt Daten bei hoher Geschwindigkeit über bestehende Telefondrähte. |
Ein von IBM für seine PS/2-Modelle mit Microchannel entwickelter, analoger (nicht mehr aktueller) Grafikstandard mit einer Auflösung von 1024 x 768, der in dieser Auflösung 256 Farben reproduzieren kann. Er arbeitet mit einer Bildwiederholrate von 86Hz (interlaced), mit einer horizontalen Frequenz von 35kHz und einer Bandbreite von 38 MHz.
Der 8514/A wurde über I/O-Ports mit "Zeichenkommandos" für seinen Grafikprozessor angesteuert (ist also kein Super-VGA) und belegt keinen Bildspeicher im Adreßraum der CPU. Zwar ermöglicht er schnelle Bildaufbauzeiten, die Darstellung auf dem über 4.000 DM (über 2.000 Euro) kostenden 8514-Schirm mit Zeilensprungverfahren war aber wenig profihaft.
Mitbewerber, die auf den Profibereich zielten, boten damals Lösungen ohne Zeilensprung (interlaced) an. Vor allem Karten mit den Grafikprozessoren 34010/34020 von Texas Instruments fanden wegen der Softwareschnittstelle TIGA im Hochleistungsbereich (CAD, DTP) viel Anklang. Da konnte sich ein wirklicher Profistandard etablieren.
siehe auch:
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